EPTA – European Power Tool Association

Die European Power Tool Association (kurz: EPTA) wurde am 31.01.1984 in Mailand gegründet und ist ein Verbund der wichtigsten europäischen Elektrowerkzeughersteller um deren Interessen zu vertreten.

Mittlerweile vertritt die EPTA insgesamt 20 Elektrowerkzeughersteller. Diese Unternehmen erwirtschaften ca. 70 % des Gesamtumsatzes an Elektrowerkzeugen in Europa. Zusätzlich zu ihren ordentlichen Mitgliedern hat die EPTA auch nationale Verbände aus Deutschland, Russland und der Schweiz als assoziierte Mitglieder.

Interessen und Aufgaben der EPTA

Die wichtigsten Ziele der EPTA sind die Einhaltung eines offenen und fairen Wettbewerbs, die Unterstützung eines Wissenstransfers der Mitgliedsunternehmen technischer, ökonomischer und ökologischer Natur und die Kooperation und Vermittlung zwischen den Mitgliedern und der EU, Staaten der EU und anderen Mitgliedsstaaten.

Nutzen für den Endverbraucher

Der praktische Nutzen von EPTA für den Verbraucher sind einheitliche Werte bei der Angabe von Spezifikationen einzelner Elektrowerkzeuge. Bisher hatte jeder Hersteller seine eigenen “Werksnormen”, wie jeweilige Werte gemessen werden. Dadurch kam es dazu, dass einzelne Geräte verschiedener Hersteller für den Anwender nur schwierig zu vergleichen waren.

Mittlerweile (seit 1.1.2011) wird beispielsweise das Maschinengewicht (aller Elektrowerkzeuge) oder die Einzelschlagenergie (z.B. bei Bohrhämmern) nach EPTA gemessen und angegeben.

Gewicht nach EPTA

Eine Richtlinie der EPTA legt fest, wie das Gewicht eines Elektrowerkzeuges genau definiert ist. Dabei wird die Maschine ohne Kabel, jedoch mit dem gesamten für den normalen Gebrauch benötigte Zubehör (laut Betriebsanleitung) gemessen. Bei Winkelschleifern ist dies beispielsweise die Spannmutter, der Stützflansch, die Schutzhaube und der Zusatzhandgriff.

Mitglieder der EPTA (European Power Tool Association)

Übergangszeit

Einige der vereinbarten Richtlinien sind am 01.01.2011 in Kraft getreten und sind für alle Mitglieds-Unternehmen verpflichtend. Somit müssen das Maschinengewicht und die Einzelschlagenergie nach EPTA angegeben werden. Dadurch kann es zu zeitlichen Überschreitungen in den Angaben dieser Werte kommen.

Alle nach dem 01.01.2011 neu eingeführten Elektrowerkzeuge müssen die Angaben nach EPTA enthalten, die dann auch bei der neuen Drucklegung von Druckerzeugnissen dementsprechend angegeben werden müssen. Maschinen die vor diesem Stichtag auf den Markt kamen oder Druckerzeugnisse die die Drucklegung vor diesem Tag hatten, haben meist noch die alten, basierend auf den Werknormen der Hersteller basierende Angaben. Nach und nach werden also die neuen, nach EPTA vorgeschriebenen Angaben, Einzug in die technischen Angaben von Elektrowerkzeugen haben.

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Veröffentlicht am   26. Juni 2012
in der Kategorie   Lexikon
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